Nutzungsbedingungen für betriebliche Arbeitsschutzdienstleistungen
Rechtsverbindliche Regelungen für die Inanspruchnahme unserer ergonomischen Ingenieurdienstleistungen, Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsaudits nach ArbSchG. Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für juristische Personen und öffentlich-rechtliche Auftraggeber.
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Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Nutzungsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen der SeekHealth & Wellness GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Arbeitsplatzergonomie, der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG sowie der betrieblichen Sicherheitsaudits. Gegenstand ist ausschließlich die technische und organisatorische Beratung zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Kein Bestandteil des Vertrags sind medizinische Behandlungen, Fitnessangebote oder Wellness-Dienstleistungen.
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Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu den betrieblichen Gegebenheiten, eingesetzten Maschinen, Arbeitsstoffen und bestehenden Gefährdungen zu machen. Er stellt sicher, dass alle relevanten Unterlagen (Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnisse, Unfallberichte) rechtzeitig zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Umsetzung der empfohlenen Schutzmaßnahmen im eigenen Betrieb.
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Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den nach Art und Umfang vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Vergütung für die konkrete Leistung. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
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Leistungsumfang und Änderungsvorbehalt
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Angebotsvereinbarung. Der Auftragnehmer behält sich vor, die angebotenen Dienstleistungen weiterzuentwickeln oder anzupassen, sofern dies der Verbesserung der Arbeitssicherheit dient und die vertraglichen Kernpflichten nicht beeinträchtigt. Wesentliche Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt.
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Kündigung und Laufzeit
Verträge über einmalige Beratungsleistungen enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung. Rahmenverträge mit wiederkehrenden Audits können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderhalbjahres gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Vertragsende sind alle überlassenen Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.
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Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen betriebsinternen Informationen, insbesondere Betriebsgeheimnisse und personenbezogene Daten der Beschäftigten, vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den vertraglichen Zweck zu verwenden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutz-Grundverordnung und unserer Datenschutzerklärung, die auf policy.html abrufbar ist.
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Schlussbestimmungen und Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers in Siegen. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform.